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Österreichische Volkspartei ( ÖVP) / Dr. Ernst Strasser

1. Sollte „Gott“ oder das „Judeo-christliche Erbe“ ausdrücklich im Vertrag von Lissabon   erwähnt werden? Bitte begründen Sie ihre Antwort.
Das Projekt Europa ist nicht nur eine Wirtschaftsunion, sondern vor allem auch eine Wertegemeinschaft. Die europäische Kultur beruht auf verschiedenen Einflüssen, zu deren wichtigsten u.a. die jüdisch-christlichen Werte gehören. Europa ist aber ebenso vom Laizismus und der Religionsfreiheit geprägt. Das Bekenntnis zu Gott durch Verträge zu sichern, wird nicht gelingen; selbst wenn man sich das wünschen würde.

2.    Sehen Sie Antisemitismus und Antizionismus in Europa als problematisch an? Was wird Ihre Partei tun, um den Antisemitismus zu bekämpfen und eine bessere Beziehung zwischen Europa und Israel zu pflegen?
Unsere Geschichte zeigt uns, wie gefährlich Ausgrenzung und Judenhass sind. Die jüngsten Ereignisse rufen uns auf, weiterhin konsequent gegen menschenverachtendes Handeln aufzutreten. Eine ureigene Funktion des Staates ist es, für Friede und Sicherheit zu sorgen. Dieser Auftrag ist Leitschnur auch bei jedem Einsatz gegen Antisemitismus, der als menschenverachtend verurteilt wird.
Die österreichische Volkspartei setzt sich für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Religionen und Völkergruppen sowohl in Österreich als auch im Nahen Osten ein. Der Dialog der Völker untereinander steht im Vordergrund, Gemeinsamkeiten sollen Basis des Lebens miteinander sein.

3.    Was meinen Sie ist Israels größte Herausforderung jetzt und in der Zukunft?
Eine der größten gegenwärtigen bzw. zukünftigen Herausforderungen stellt die Zweistaatenlösung für Israel und Palästina dar, die auch vom Nahost-Quartett (EU, USA, Russland, UNO) unterstützt  wird.

4.    Wie wird Ihre Partei auf die nukleare Bedrohung des Irans reagieren? Sollte die EU sich am Dialog mit der Hamas und/oder der Hisbollah beteiligen?
Unser Ziel ist es, den Iran dazu zu bewegen, die Erfordernisse des Atomwaffensperrvertrages zu erfüllen und seine Nukleartechnologie ausschließlich zu friedlichen Zwecken zu nutzen. Wir sind davon überzeugt, dass es möglich sein muss, dieses Ziel im Rahmen der internationalen Politik mit Mitteln der Diplomatie zu erreichen.
Es ist unbestritten, dass ohne Kontakte zur Hamas kein langfristiger Waffenstillstand im Gaza-Streifen und in der Folge Fortschritte im politischen Prozess zu erzielen sind. Die Europäische Union hat allerdings gemeinsam mit den Partnern des Nahost-Quartetts grundsätzliche Prinzipien formuliert, ohne deren Beachtung kein Erfolg versprechender Friedensprozess denkbar ist. Diese Linie unterstützen wir voll. Konkret erwarten wir von der Hamas ganz grundlegende und einfache Bekenntnisse: Anerkennung des Existenzrechts Israels, Anerkennung bestehender Vereinbarungen und Gewaltverzicht. Aus unserer Sicht steht die Tür für die Hamas, als politischer Gesprächspartner anerkannt zu werden, damit durchaus offen – sie muss sich nur entschließen, über diese Schwelle zu treten.

5.    Wie sollte das Freihandelsabkommen zwischen Europa und Israel entwickelt werden?
Zwischen der EU und Israel ist seit Mitte 2000 ein umfassendes Assoziationsabkommen in Kraft, das auch Freihandelsregelungen, insbesondere für den Warenverkehr, enthält.
Bereits seit 2006 werden im Rahmen der nunmehrigen Union für den Mittelmeerraum und der europäischen Nachbarschaftspolitik Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Abkommens im Wirtschaftsbereich geführt. Diese Weiterentwicklung betrifft den Landwirtschaftssektor, Dienstleistungen und Niederlassungen sowie Streitbeilegungsvorschriften. Bereits im April des Vorjahres wurden die Verhandlungen im Landwirtschaftsbereich abgeschlossen, die Ergänzungsverhandlungen zu  Dienstleistungen, Niederlassungen und Streitbeilegung sind noch im Laufen.
Zusätzlich zu der bereits erfolgten bzw. bereits laufenden Weiterentwicklung wurde anlässlich des letzten Assoziationsrates EU-Israel im Juni des Vorjahres eine Intensivierung der Beziehungen, insbesondere auch im ökonomischen Bereich, beschlossen. Dabei sind u.a. die Bereiche Regulierungsvorschriften, öffentliches Ausschreibungswesen, Geistiges Eigentum, Wettbewerb, sanitäre und phytosanitäre Bestimmungen, aber auch handelsrelevante Aspekte wie Energie, Arbeitsangelegenheiten angesprochen.
Diese Zielrichtung des Ausbaus des Assoziationsabkommens EU-Israel wird von Österreich voll mitgetragen, da sie auch für österreichische Unternehmen eine potentielle Verbesserung der bestehenden Rahmenbedingungen für ihre Geschäftstätigkeit in Israel nach sich ziehen sollte.
 

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